Im Fokus: Neuer Steg am Mindelsee

Fakten

2021 konnte der Steg noch einmal mit viel ehrenamtlichen Einsatz instandgesetzt werden. Bei einem Ortstermin am 23.03.2021 mit dem Vertreter der Haftpflichtversicherung BGV, den zuständigen Fachabteilungen der Stadt Radolfzell und der Ortsverwaltung Möggingen wurde der Steg abgenommen mit der Auflage, eine Zaunanlage zu installieren und eine Beschilderung mit Warnhinweisen anzubringen. Der Steg wurde als Beobachtungssteg für Vögel und Wassertiere und nicht als Badesteg definiert. Das Hinweisschild, das das Springen vom Steg verbietet, wurde in der Folge - wie schon in den Jahrzehnten zuvor - vor allem von den jugendlichen Besuchern weitgehend ignoriert. 2023 musste der Steg wegen Baufälligkeit gesperrt werden und für Ende 2023 wurde der Bau einer neuen Steganlage geplant. Dabei musste man feststellen, dass aufgrund der aufwändigen Logistik die vom Ortschaftsrat Möggingen vorsorglich beantragten finanziellen Mittel nicht ausreichten, aber durch die Erhöhung der Mittel der Stadt und Beiträge der Ortsverwaltung Möggingen und des BUND wurde die Finanzierung gesichert und die Steganlage wurde im April 2024 fertiggestellt.
 
 
 

 

Stimmen aus dem Volk

  • der Zaun am alten Steg war eine Zumutung für das Auge und völlig unnötig
  • die ganzen Warnschilder sind ein Witz
  • seit Generationen springen hier Mögginger ins Wasser und noch nie ist etwas passiert
  • der neue Steg ist viel zu niedrig zum Springen

 

Meinung

Wir leben in einem überregulierten Land und nicht in der Schweiz, wo viel mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt wird. Zur „Verkehrssicherheit” von Badestegen gibt es in Deutschland zahlreiche nicht immer eindeutige Gerichtsurteile, die den verantwortlichen Gemeinden unterschiedlich große Spielräume lassen, welche Sicherheitsvorkehrungen sie treffen müssen, um ihre Bürger vor möglichen Gefahren zu schützen. So ergäben sich beispielsweise bei unserem Steg die Fragen: Kann ein Kind erkennen, ob das Wasser tief genug ist, um hineinspringen zu können? Ist das Wasser klar genug und ist der Abstand zur Wasseroberfläche gering genug, dass es auch gefahrlos hineinfallen kann? Wenn das nicht der Fall ist, brauchen wir dann ein Geländer? Brauchen wir Schilder „Eltern haften für ihre Kinder”, „Betreten auf eigene Gefahr”, „Springen verboten”? Oder genügt ein Schild „Keine Badeaufsicht” wie in der Schweiz?
 
Mir würde letzteres genügen, doch gibt es in unserem Land und sicher auch in Möggingen einige, die den Klageweg beschreiten, wenn ihnen oder ihrem Kind ein Unfall passiert. Und deshalb muss sich die Ortsverwaltung nach den Vorgaben der Haftpflichtversicherung richten, um persönliche Risiken auszuschließen. Bleibt zu hoffen, dass der neue Steg niedrig genug und ein Geländer nicht notwendig ist.
 
Jürgen Karrer

 
 
 




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