Meinung
Wir leben in einem überregulierten Land und nicht in der Schweiz, wo viel mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt wird. Zur „Verkehrssicherheit” von Badestegen gibt es in Deutschland zahlreiche nicht immer eindeutige Gerichtsurteile, die den verantwortlichen Gemeinden unterschiedlich große Spielräume lassen, welche Sicherheitsvorkehrungen sie treffen müssen, um ihre Bürger vor möglichen Gefahren zu schützen. So ergäben sich beispielsweise bei unserem Steg die Fragen: Kann ein Kind erkennen, ob das Wasser tief genug ist, um hineinspringen zu können? Ist das Wasser klar genug und ist der Abstand zur Wasseroberfläche gering genug, dass es auch gefahrlos hineinfallen kann? Wenn das nicht der Fall ist, brauchen wir dann ein Geländer? Brauchen wir Schilder „Eltern haften für ihre Kinder”, „Betreten auf eigene Gefahr”, „Springen verboten”? Oder genügt ein Schild „Keine Badeaufsicht” wie in der Schweiz?
Mir würde letzteres genügen, doch gibt es in unserem Land und sicher auch in Möggingen einige, die den Klageweg beschreiten, wenn ihnen oder ihrem Kind ein Unfall passiert. Und deshalb muss sich die Ortsverwaltung nach den Vorgaben der Haftpflichtversicherung richten, um persönliche Risiken auszuschließen. Bleibt zu hoffen, dass der neue Steg niedrig genug und ein Geländer nicht notwendig ist.
Jürgen Karrer